Gesundheitsfond: die Selbstständigen sind die Dummen

Es geht weiter in Sachen Gesundheitsfond, jetzt werden die Selbständigen herangezogen. Ab 1.1.2009 fällt der Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag weg. Man kann sich zwar bei den eigenen Kassen dann zusätzlich versichern, aber dann zahlt man einen zusätzlichen Beitrag: für eine Leistung die früher je nach Tarif sozusagen inklusive war.

Viele haben jedoch eine Unfallversicherung, die, wenn es ganz schlimm kommen sollte, dann hoffentlich einspringt. Sollte man dann doch den Beruf weiterhin nicht ausüben können, übernimmt oft die Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern man eine hat.

Warum sollte man also eine private Zusatzversicherung abschließen?

Bei Berufen bei denen keine besonderen körperlichen Anstrengungen vonnöten sind mag die Frage sicherlich seine Gültigkeit haben. Aber Menschen die in  handwerklichen Berufen sind, wie zum Beispiel Maler, Elektriker oder Dachdecker haben das Nachsehen. Sie brauchen wahrscheinlich schon eher eine solche Zusatzversicherung.

Trotzdem: die Selbständigen sind mal wieder die Dummen.  Sie haben höhere berufliche Risiken als Angestellte und werden dennoch bei der Krankenversicherung benachteiligt.

Comments

  1. Hallo,
    ich habe mich in diesem Jahr selbständig gemacht und ich mußte gleich eine Zusatzversicherung für Krankengeld ab dem 43. Tag abschließen. Das ist also nicht neu, wenn ich da richtig liege. Eine Unfallversicherung springt nur nach einem Unfall, nicht aber bei einer normalen, längeren Krankheit ein.
    Die Berufsunfähigkeitsrente ist ja nun wirklich der “worst case” denn dann kann man in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten. Es ist aber tatsächlich so, dass in den meisten Fällen Selbständige in kaufmännischen und/oder Technischen berufen so eine berufsunfähigkeitsversicherung nicht haben. Das Risiko bei handwerklichen Berufen ist um ein Vielfaches höher. Allerdings sollte man überlegen eine solche Versicherung abzuschließen und zwar früh genug. Es werden vor Abschluß der Versicherung massive Gesundsheitsuntersuchungen durchgeführt und danach wird der Tarif festgelegt. Es kann bis zur Ablehnung gehen.

    Ich denke, dass die Selbständigen schon immer bei der Krankenversicherung etc. benachteiligt waren.
    Gruß
    Marion Schmitz

  2. Bisher war (zumindest bei den gesetzlichen Kassen) das Krankengeld für Selbstständigen optional, aber trotzdem ein Teil des Tarifs. Je nach Anfang der Krankengeld (z.B. ab dem 43. Tag) änderte sich der Prozentsatz. Aber eben für jeden Beitragszahler gleichermaßen.

    Ab dem 1.1. gibt es diese Option nicht mehr. Man zahlt in den zentralen Gesundheitsfond ein, und kann eine Zusatzversicherung bei der normalen Kasse für das Krankengeld abschließen.

    Dabei ist aber nun das Alter usw. wie bei einer normalen “privaten” Versicherung relevant.

    Dadurch zahlt man in fast allen Fällen mehr und somit sehe ich mich als Selbstständiger benachteiligt.

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