I.G.I.C.

Die kanarischen Inseln unterliegen nicht dem EU Mehrwertsteuersystem, aber auch nicht der spanischen MwSt (IVA) . Hier gibt es das sogenannte I.G.I.C.

I.G.I.C. bedeutet Impuesto General Indirecto Canario , dies ist quasi die Mehrwertsteuer auf den Kanaren. Die Höhe dieser Steuer variiert, sie kann zwischen 0% und 35% liegen. Die übliche Höhe in Restaurants beträgt in der Regel jedoch 5%. Die Abkürzung I.G.I.C. findet man meist unten am Rand der Speisekarte. Diesen Prozentsatz muss man dann zum Preis des Gerichts dazurechnen, auch zu den Getränken.

Geschäftsleute werden wahrscheinlich weniger Schwierigkeiten damit haben, da sie es gewohnt sind ohne Mehrwertsteuer zu denken,

Aber Privatpersonen müssen dann erst einmal umdenken, bzw. daran denken, dass sie diese 5% dazu rechnen müssen. Diese können nämlich am Ende auf der Rechnung evtl. nur ein paar Cent ausmachen oder zu einem kleinen Schock werden!

Man kann natürlich nichts dagegen tun, nur beim Auswählen des Gerichts mitbedenken, dass ca. 5% dazukommen, z.B. aus 12,95€ werden dann 13,60€.

Wichtig ist, dies als Steuer anzusehen und hat nichts mit dem Service des Restaurants zu tun.

Noch mehr lustige Übersetzungen…

Sie erinnern sich bestimmt an das “halb gebraten Hahchen”, das soll noch nicht alles gewesen sein. Hier kommt noch mehr von der gleichen Speisekarte die ich in Puerto del Carmen sah:

Eine Geschichte von Brötchen mit Butter

Urlaub zu machen auf Lanzarote ist eine tolle Sache und es gibt kaum Kritikpunkte. Aber was man zum Thema „Essengehen” wissen sollte ist folgendes:

In vielen Restaurants bekommt man bei der Bestellung eines Gerichts einen Korb mit Brötchen und Butter serviert. Gewöhnlich so viele wie Personen am Tisch sitzen. Eine Ausnahme kann sein, wenn eine Vorspeise gewünscht wird.

Je Brötchen bezahlt man durchschnittlich 80cent bis 1 Euro oder sogar mehr. Dass die Brötchen kostenpflichtig sind wird aber nicht mitgeteilt beim servieren.

Wenn man diesen Korb abbestellt, kann es trotzdem passieren, dass dieser auf der Rechnung aufgeführt wird.

Als ersten Schritt würde ich empfehlen, den Brötchenkorb gleich bei der Bestellung abzulehnen, es sei denn er wird gewünscht.

Der zweite Schritt wäre,wenn dies nicht funktioniert und trotzdem serviert wird, ihn gleich mit dem Kellner wieder zurückgehen zu lassen.

Als dritter Schritt, wäre es wichtig zu wissen, was die spanische Übersetzung von Brötchen (pan) und Butter (mantequilla) ist, dass die Identifizierung auf der Rechnung möglich ist.

Dummerweise muss dies noch nicht das Ende der Geschichte sein, denn die Kellnerin fragt die anderen Gäste am Tisch ob sie ob das auch alles so gewesen ist, d.h. ob die Brötchen wirklich abbestellt worden sind bzw. nicht gegessen wurden. Dann kann es so sein, dass die Kellnerin plötzlich kaum noch englisch sprechen kann sondern nur noch spanisch. Die Gefahr dabei ist wenn man der spanischen Sprache nicht so mächtig ist, dass man leichtfertig „ja” sagt und am Ende doch die volle Rechnung bezahlen muss.

Diese Situation kann jedoch genauso bei anderen Speisen der Fall sein.

Das ist natürlich eine extreme Situation, die so normalerweise nicht abläuft. In den meisten Fällen wird akzeptiert, dass die Brötchen abbestellt werden und dies dann nicht auf der Rechnung erscheint.

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